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Google Streetview - Die Debatte, die Panoramafreiheit und der Datenschutz

 Verfaßt am 20.08.10 um 20:51 Uhr, von , Kategorien: Theorie, Bilder, die weite Welt des www , Tags: , , , ,

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Seit einiger Zeit schlagen die Wellen um Google Maps Streetview in Deutschland hoch. Dabei sind im Wesentlichen zwei Gruppen auszumachen: Die Gegner von Streetview und die Befürworter von Streetview, die eigentlich Gegner der Gegner sind - Gegner der Gegner deswegen, weil diese Gruppe weniger als Befürworter von Streetview auftreten. Sie greifen vielmehr die Gegner von Streetview an (dazu später noch mehr).

Streetview polarisiert und emotionalisiert: Gegner und Befürworter haben klar voneinander abgegrenzt Stellung bezogen. Was dabei aber auf der Strecke bleibt, ist eine nüchterne gesamtheitliche Betrachtung von Streetview und den Fragen, die durch den Dienst aufgeworfen werden.

Das Argument der Gegner lässt sich prinzipiell so beschreiben: Mein Haus soll nicht fotografiert und im Internet gezeigt werden. Das ist zunächst einmal eine Meinung, die man haben kann. Worauf sich diese Meinung gründet, lässt sich aber nur schwer erahnen. Zu vielfältig sind die Ängste und Befürchtungen, aus denen sich dieser Widerstand speist. Und ebenso vielfältig sind ist die Art und Weise, wie sich diese Ängste artikulieren. Es fängt an bei Leuten, die offenbar das Wesen von Streetview nicht verstanden haben und Streetview wohl mit einem Echtzeitmedium verwechseln: Alle können sehen, wie es gerade bei mir zuhause aussieht. Dass das technisch gar nicht möglich ist, spielt hierbei keine Rolle. Nur so lassen sich Äußerungen wie "Ich sonne mich oft im Bikini auf der Terrasse. Durch Google finden Spanner doch sofort mein Wohnhaus", "Ich glaube nicht, dass die Verantwortlichen von Street View glücklich wären, dass man ihnen beim Nacktbaden im Garten zuschaut" oder "wir möchten nicht, dass jemand unsere Kinder beim Spielen im Garten sieht" (alle: Bild.de) oder gar der Überlegung, ob die Polizei mit Streetview virtuelle Streifenfahrten durchführen dürfe, erklären. In dieser Teilgruppe der Gegner dürften sich auch jene tummeln, die das Internet und damit auch alles, was damit zu tun hat, sowieso für böse halten.
Andere Gegner haben sich über Streetview informiert, möchten aber nicht, dass die Straßenansicht ihres Hauses von Streetview fotografiert wird, weil die Hausfassade subjektiv zu ihrer Privatsphäre (oder zu ihrem Eigentum?) gehört.
Wiederum anderen schient es weniger um ihre persönliche Betroffenheit zu gehen, sondern vielmehr um prinzipielle Erwägungen wie informationelle Selbstbestimmung oder dem Recht am eigenen Bild. Dass der Gegner mit Google dabei einer der "Bösen" ist, dürfte dabei keine vernachlässigbare Rolle spielen. Google-Bashing ist schließlich seit einiger Zeit im Mainstream angekommen.
Das Problem der Gegner: Das, was Google macht, ist zunächst einmal nichts verbotenes. In Deutschland herrscht die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass alles, was von öffentlichen Orten aus sichtbar ist, auch fotografiert und publiziert werden darf. Auch Häuser oder Autos, die von öffentlichen Orten aus fotografiert werden können, haben kein Persönlichkeitsrecht. Im Falle von Übersichtsaufnahmen, wie Streetview sie vornimmt, sind zufällig auftauchende Personen als "Beiwerk" im Sinne des Urheberrechtsgesetz schlicht irrelevant. Dass Google Personen also automatisiert unkenntlich macht, ist eine reines Entgegenkommen von Google und nicht etwa ein Muss.
Problematisch wird Streetview, "[…] weil die Gebäude- und Grundstücksansichten, die über Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können […]." Damit handelt es sich nämlich um personenbezogene Daten. Und damit wiederum wird die Unkenntlichmachung von personenbezogenen Daten wie Gesichtern, Nummernschildern oder Hausnummern zur Pflicht – und zwar aus datenschutzrechtlichen Gründen; die Panoramafreiheit ist in dieser Frage nicht relevant.

Die Befürworter fallen zunächst einmal dadurch auf, dass sie eigentlich gar keine unmittelbaren Befürworter von Streetview sind. Die Anzahl derer, die sagen "Ich möchte, dass Streetview die Aufnahmen macht, weil...", ist gering. Die Hauptargumentation der Befürworter richtet sich gegen die Gegner von Streetview. Sie ist von dem Ton geprägt, den Gegnern zu beweisen, dass sie weniger informiert als hysterisch seien. Viele Befürworter holen dann auch gleich zum großen Rundumschlag aus: Die Gegner von Streetview seien Fortschrittsfeinde, die keine Ahnung vom Internet und von den Segnungen der Technologie haben. Fast beschleicht einen die Befürchtung, dass viele der Befürworter deswegen so aggressiv auftreten, weil es sich gut anfühlt, die eigene vermeintliche Überlegenheit einmal ausleben zu können.

In eine ähnliche Kerbe schlagen die diejenigen, die Streetview eigentlich auch bedenklich finden, aber angesichts der überbordenden staatlichen und privatwirtschaftlichen Überwachung und Datensammelei über Streetview nur lachen können. Auch sie machen sich über die Gegner lustig, die sie als als unwissende Digital Immigrants wahrnehmen. Diese Unwissenden fanden von der Leyens Websperren ganz toll und die Zensurgegner suspekt, riefen nach jeder Gewalttat nach mehr Videoüberwachung, nutzen Payback und Facebook, können an der Vorratsdatenspeicherung eigentlich nichts schlimmes finden und fangen nun ausgerechnet bei Streetview an, rumzuheulen? Wissen die Gegner nicht, dass Bonitätsprüfer seit Jahren schon auch digitalisierte Wohnumfelder nutzen?
Dieser Gruppe der Befürworter sei zugerufen, dass weder Arroganz noch Schadenfreude gute Ratgeber sind. Und: Nur weil sich jemand, unwissend oder uninteressiert wie er sein mag, bereitwillig überwachen lässt, verwirkt er nicht für alle Zeit sein Recht, eine Datensammlung unheimlich zu finden. Dass nun manch ein besser Informierter es den Unwissenden sozusagen heimzahlen will, ist verständlich - ein Argument ist es aber nicht.

Die ernsthafte und ernstzunehmende Kritik an den Gegnern von Streetview lautet: Eure Angst vor Streetview gefährdet die Freiheit. Genauer gesagt: Die Panoramafreiheit. Und in der Tat ist das zu befürchten. Die Rechte von Fotografen sind in den letzten Jahren in Deutschland sowieso schon eingeschränkt worden - nicht nur rechtlich, sondern vor allem sozial. Wenn hier von Fotografen die Rede ist, sind übrigens nicht nur die Berufsfotografen gemeint, sondern wir alle. Die Beschneidungen der Panoramafreiheit betrifft nämlich jeden, der irgendetwas fotografiert, und sei es mit dem Fotohandy.
Die Debatte um Streetview ist aber nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine soziale Debatte. Und auch hier haben die Befürworter recht: Eine Streetview-Hysterie hätte durchaus das Potenzial, zu der Meinung Otto Normalverbrauchers zu führen, dass fotografieren ohne Genehmigung verboten sei - wie unlogisch und kognitiv dissonant diese Meinung auch wäre. Schon heute kann es passieren, dass Fotografen ein aggressives "Das ist verboten - Recht am eigenen Bild!" entgegen gerufen wird - in völliger Unkenntnis und ungeachtet der rechtlichen Lage.

Wenn man bedenkt, dass bei dieser Diskussion die Panoramafreiheit ein zentraler Aspekt ist und auch nachteilige Einflüsse auf das Klima gegenüber Bildberichterstattern zu befürchten sind, so ist die Wiedergabe der Debatte in den Mainstreammedien befremdlich. Eigentlich müsste den Medien daran gelegen sein, den Rezipienten sachlich zu erklären, warum Streetview aus Sicht der Medien weder rechtlich noch sozial ein Problem darstellt. Was insbesondere im Boulevard publiziert wird, ist aber das krasse Gegenteil: Angstmache, die teils unsachlich und teils unwahr ist. Insbesondere das Bild einer Echtzeitüberwachung durch Streetview wird suggeriert. Die Problematik der bedrohten Panoramafreiheit wird dabei kaum beleuchtet. Dieses fast schon selbstschädigende Verhalten lässt sich mit Quote und Auflage alleine nur schwer erklären. Die Vermutung, dass die Form der Berichterstattung über Streetview eine kalte Rache an google ist, hört sich abenteuerlich an - aber auf den zweiten Blick könnte sie durchaus eine Erklärung liefern. Wenn dem aber wirklich so sein sollte, so wäre dies ein Indiz dafür, in welcher Sonderrolle, die von den Wirrungen im wahren Leben kaum betroffen ist, manch Journalisten sich selbst wahrnehmen. Ein ähnliches Verhalten ließ sich in jüngerer Zeit bei der Debatte um die Internetzensur beobachten.

Um sich ein umfassendes Bild über die Problematik von Streetview mache zu können, muss man die Argumente von Befürwortern und Gegnern ernstnehmen. Man muss sich auch fragen, warum ausgerechnet um Streetview solche Kontroversen auslöst. Überdies sollte man sich anschauen, was Streetview denn eigentlich genau macht.
Nochmal: Streetview fertigt zunächst einmal Momentaufnahmen von Straßenzügen an, die von öffentlichen Grund aus sichtbar sind und veröffentlicht diese dann. Das ist zunächst nichts anderes, als jeder von uns auch tun kann. Das ist weder verboten noch genehmigungspflichtig.
Was die Befürworter von Streetview aber gerne unterschlagen, sind die Besonderheiten, die Streetview zu dem machen, was es ist: Flächendeckung, Automatisierung und Verknüpfung mit Daten, die unter Umständen personenbezogen sind. Hinzu kommt die monopolähnliche Marktstellung von Google. Auch wenn Streetview im Rahmen der Panoramafreiheit prinzipiell erlaubt ist, so muss man auch sehen, dass Streetview in seinem Umfang und seiner Qualität eine neue Form der Datenerhebung darstellt, die in ihrer als flächendeckende digitale bildliche Erfassung mit Geodaten eben doch an die Grenzen des rechtlich erlaubten stößt - vor allem datenschutzrechtlich. Eine entsprechende Einschätzung wurde bereits 2008 von den obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz vorgenommen: "Bei digital erfassten Fotos von Gebäude- und Grundstücksansichten, die über Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können, handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten, deren Erhebung und Verarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen ist. Die Erhebung, Speicherung und Bereitstellung zum Abruf ist nur zulässig, wenn nicht schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Bei der Beurteilung schutzwürdiger Interessen ist von Bedeutung, für welche Zwecke die Bilddaten verwendet werden können und an wen diese übermittelt bzw. wie diese veröffentlicht werden." Das erklärt auch, warum z.B. Bonitätsprüfer ihre Aufnahmen relativ probemlos erstellen und verwenden dürfen: Die Verwendung und Weitergabe ist - ganz im Gegensatz zu Streetview - eingegrenzt (auch wenn einem die Datensammelei von Bonitätsprüfern auch nicht gefallen muss).
Ein weiterer interessanter Punkt bei Streetview ist die Aufnahmehöhe. Streetview nimmt die Aufnahmen mit einer Kamerahöhe von bis zu drei Metern auf. Mit dieser Aufnahmehöhe aber wird von Streetview auch das fotografiert, was den Blicken im öffentlichen Raum offenbar entzogen werden soll - beispielsweise durch Hecken. Eine wie selbstverständlich vorgebrachte rein technische Erklärung reicht hier nicht aus: Das Unternehmen Sightwalk, das ebenfalls Straßenansichten erfasst und im Internet veröffentlicht, nimmt nach eigenen Angaben mit ca. 1,9m Kamerahöhe auf, was der "Sichthöhe eines großen Menschen" entspricht und "somit keinen unnatürlichen Einblick in z.B. Gärten" erlaubt. Leider war von der a+o Kommunikationsberatung, welche in Deutschland die Öffentlichkeitsarbeit für Google macht, nicht in Erfahrung zu bringen, warum Streetview eine deutlich höhere Aufnahmeposition verwendet und sich nicht auf eine Höhe von ca. 1,8m beschränkt, um so eventuelle Debatten um die Panoramafreiheit einfach entkräften zu können. Datenschutzrechtlich betrachtet halte ich eine erhöhte Aufnahmeposition im Zusammenhang mit verknüpften Geodaten recht fragwürdig.

Was sich zunächst als recht einfach darstellt, nämlich als "Streetview macht Fotos und von Mainstreammedien befeuerte Angstgegner bedrohen die Panoramafreiheit", ist bei genauerer Betrachtung komplizierter.
Wir haben es bei Streetview durch Flächendeckung, Automatisierung, Aufnahmehöhe und Verknüpfung mit potenziell personenbezogenen Geodaten sowie der Marktmacht von Google mit einer neuen Qualität der Datenerhebung und -verknüpfung zu tun. Diese neue Form ist zwar von der Panoramafreiheit "gedeckt", datenschutzrechtlich aber nicht unproblematisch.

Die Gegner von Streetview habe das Recht, ihre Ängste und Befürchtungen, gerade was die datenschutzrechtlichen Aspekte angeht, zu äußern und eine Klärung durch Rechtsprechung und Politik zu verlangen. Gleichzeitig müssen sich aber viele Gegner vorwerfen lassen, das Wesen von Streetview und der Verwendung im Internet offenbar nicht verstanden zu haben. Eine gründliche Information über Streetview und die rechtlichen Rahmenbedingungen sei diesen Gegnern ans Herz gelegt.
Die Befürworter von Streetview wiederum sollten nicht den Fehler machen, aus Angst vor einer Beschneidung der Panoramafreiheit jede Debatte um Streetview von vorneherein als fortschrittsfeindlich abzustempeln oder sich gar über die Gegner lustig zu machen - so uninformiert diese aus Sicht der Befürworter auch sein dürften.
Die Befürworter verkennen, dass die datenschutzrechtlichen Fragen, die Streetview aufwirft, nicht einfach umgangen werden können. Wer aus Angst um die Panoramafreiheit die datenschutzrechtliche Debatte kleinhalten will, gestaltet nicht, sondern duckt sich weg. Wer für die Panoramafreiheit streitet, sollte nicht der Versuchung nachgeben, Streetview als vermeintlich Verbündeten einfach pauschal ganz toll zu finden. Auch wer um die Panoramafreiheit kämpft, kann Streetview für bedenklich halten!

Zugespitzt gesagt wollen die Gegner ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und vergessen darüber die Panoramafreiheit - die Befürworter kämpfen um die Panoramafreiheit und blenden dabei die datenschutzrechtlichen Fragen aus. So wird das aber nichts, man redet gleichsam aneinander vorbei. Eine zielführende Diskussion darf nicht nur in der Wahrung eigener Partikularinteressen geführt werden. Die Frage, ob Streetview eine weitere Sphäre öffnet, die bild- und datenschutzrechtlich neu bewertet muss, sollte gestellt werden. Das wiederum erfordert Auseinandersetzung mit allen Aspekten, die diese Frage aufwirft - und das ist durchaus nicht trivial. Vielleicht ist das auch die Erklärung dafür, warum die Mainstreammedien in weiten Teilen lediglich die Argumente der Gegner oder Befürworter wiedergekäut hat, anstatt aufklärend und beleuchtend in die Debatte einzusteigen: Man mutet dem Rezipienten wohl nicht gerne komplexe Sachverhalte zu.

Was uns fehlt, ist eine breite öffentliche Auseinandersetzung über die Themen Panoramafreiheit und Datenschutz. Beide Aspekte könnten dabei auch unabhängig voneinander diskutiert werden. Dann aber sind wir beim großen Ganzen angelangt: Datensammelei und Überwachung, staatlich und privat. Die Diskussion darüber wird anstrengend, weil es eine systemkritische Diskussion ist. Die Debatte um Streetview ist nur ein Symptom für diesen Diskussionsbedarf. Gleichzeitig wird klar, dass die Kontroverse und Streetview auch ein willkommenes Ablenkungsmanöver für jene ist, die andernorts die Überwachung und Erfassung der Gesellschaft weiter vorantreiben.

Insgesamt deutet sich an, dass die Debatte um Streetview - ähnlich wie die Debatte um die Internetzensur von der Leyens - in ihrer Emotionalität und Polarisierung nicht nur ein technisch-rechtliches Problem ist, sondern auch ein soziales. Derartige Problemstellungen lassen sich aber nur dann befriedigend lösen, wenn eine umfassende Sachdebatte geführt wird. Von einer solchen haben wir uns in den letzten Wochen aber weit entfernt.

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