
Gerade beim public eye blog gelesen: "Nachdem lange Zeit immer wieder Gerüchte durchs Netz geschwirrt sind, ist das browser-basierte Adobe Photoshop Express jetzt als Public-Beta-Version online."
Ich als alter Kontrollfreak bin zwar gar kein Freund der Modewelle browserbasierte Anwendungen, aber gut, das ist wohl Geschmackssache.
Ein erster Blick auf die Seite: Ganz nett gemacht, und zwei GB Speicherplatz sind schließlich auch dabei.
Was aber den Einsatz von Adobe Photoshop Express (und damit auch einen ausführlichen Test) für mich von vorneherein ausschließt, ist folgender Passus in den Nutzungsbedingungen:
Adobe does not claim ownership of Your Content. However, with respect to Your Content that you submit or make available for inclusion on publicly accessible areas of the Services, you grant Adobe a worldwide, royalty-free, nonexclusive, perpetual, irrevocable, and fully sublicensable license to use, distribute, derive revenue or other remuneration from, reproduce, modify, adapt, publish, translate, publicly perform and publicly display such Content (in whole or in part) and to incorporate such Content into other Materials or works in any format or medium now known or later developed.
Zu deutsch etwa: Adobe erhebt keinen Besitzanspruch auf Ihre Werke. Jedoch gewähren Sie Adobe hinsichtlich Inhalten, welche Sie übermitteln oder für die Einbindung in öffentlich erreichbare Bereiche des Dienstes [gemeint ist Adobe Express, d.Verf.] verfügbar machen, eine weltweite, gebührenfreie [für Adobe gebührenfrei, d.Verf.], nichtexklusive, immerwährende, unwiderrufliche und in vollem Umfang weiterlizensierbare [von Adobe an Dritte, d.Verf.] Genehmigung, diese Inhalte oder Teile davon zu verwenden, verbreiten, damit Einnahmen oder andere Vergütungen zu erzielen, zu reproduzieren, modifizieren, adaptieren [umarbeiten, d.Verf.], publizieren, übersetzen, öffentlich aufzuführen und öffentlich abzubilden sowie solche Inhalte in andere Güter oder Werke jeglicher Ausführung oder jeglichen Medius, sei es derzeitig bekannt oder zukünftig entwickelt, einzuarbeiten.
Dieser Passus könnte nun natürlich der Standardpassus des Adobe-Hausjuristen für Webanwendungen sein, mit dem sich Adobe möglichst nach allen Seiten absichern möchte. Sicher ist dies jedoch nicht, und wenn man bedenkt, welche Dimensionen der globale Bildermarkt hat, könnte man sich durchaus vorstellen, dass Adobe den Passus vollbeabsichtigt so, wie er ist, verfaßt hat.
Inwiefern dieser Passus überhaupt rechtswirksam ist, darüber mögen sich die Juristen streiten. Auch darüber, ob dieser Passus mit dem deutschen Recht des Urhebers auf Urheberkennzeichnung (§13 UrHG) kollidiert, ist eine Frage. Auch ansonsten lassen sich ganz tolle Konstruktionen für zukünftige Rechtsstreite ausdenken: Ein Abgebildeter verklagt Adobe wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Adobe wiederum hält sich an den Urheber (der in einem anderen Passus versichert, im Besitz von Veröffentlichungsrechten zu sein)... undsoweiter undsofort.
Wie auch immer dem sei, was auch immer dahinter steckt: Da ich über die Verwendung meiner Bilder selbst bestimme, ist dieser Dienst zu diesen Bedingungen für mich nicht annehmbar.
Habe ich schon erwähnt, dass ich als Kontrollfreak...? Aber das ist eine andere Geschichte.
UPDATE Adobe wird die Lizenzbedingungen nun offenbar überarbeiten. Hier mehr dazu.